29. Juli 2021

Präventionsmaßnahmen für Kurse für Kinder und Eltern

Präventionsmaßnahmen für Kurse für Kinder und Eltern

Covid-Präventionsmaßnahmen Sommerakademie 2021

Präambel

 

Für den das Festival tragenden Verein Academia Allegro Vivo (ZVR 651043566) hat die Gesundheit aller TeilnehmerInnen, Begleitpersonen, DozentInnen und MitarbeiterInnen der Sommerakademie höchste Priorität. Vorliegendes Maßnahmenpaket wurde der Gemeinde und den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorgelegt und von diesen angenommen um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Wir ersuchen alle Beteiligten um ein über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinausgehendes hohes Maß an Eigenverantwortung, damit die Veranstaltungen von Allegro Vivo entsprechend durchgeführt werden können. Ein grober Verstoß gegen die Präventionsmaßnahmen führt zum Kursausschluss. In diesem Fall können geleistete Gebühren nicht rückerstattet werden.

 

Kurse für Kinder und Eltern

KursteilnehmerInnen ab 6 Jahren (vollendetes 5 Lebensjahr), Begleitpersonen, DozentInnen und MitarbeiterInnen müssen einen 3 G-Nachweis erbringen.

3 G-Regelung:

Getestet, geimpft oder genesen: Das Betreten der Kursorte oder Unterbringungen ist nur gestattet unter Vorlage eines der folgenden Dokumente:

  • Nachweis über Negativtest mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer:
    • Antigentest: 48h Gültigkeit
    • PCR-Test: 72h Gültigkeit
  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Selbsttest unter Aufsicht im Foyer des Campus Horn (7.30-8.30)

(ACHTUNG: wer auf die Möglichkeit der Selbsttests zurückgreifen möchte, dem wird empfohlen, sich diese vor Kursbeginn rechtzeitig in einer Apotheke zu besorgen. Eine Maximalanzahl von 10 Selbsttests pro Monat steht jedem/jeder Versicherten pro Monat zur Verfügung).

oder

  • Nachweis einer Corona-Schutzimpfung (neu!): gilt ab dem ersten Tag der 2. Impfung, d.h. beide Impfungen müssen nachgewiesen werden!

oder

 

  • Nachweis der Genesung vermittels ärztlicher Bestätigung (Gültigkeit für maximal 180 Tage nach Ablauf der Infektion) Nachweis über neutralisierende Antikörper (Gültigkeit für maximal 90 Tage ab Testzeitpunkt)

Laufende Kontrolle der Nachweise und Registrierung für

TeilnehmerInnen, Begleitpersonen, DozentInnen, MitarbeiterInnen:

  • Erstmalige Überprüfung des 3G-Nachweises beim Check-in zur Sommerakademie im Campus Horn
  • Für alle internen TeilnehmerInnen findet sodann über die gesamte Dauer des Kurses eine

 

tägliche Kontrolle beim Eintritt in den Frühstücksraum statt. Bitte beachten Sie die begrenzte

Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Testarten, falls Sie nicht über einen Nachweis über Impfung oder Genesung verfügen und planen Sie ausreichend Zeit für die Kontrollen ein.

 

  • Externe TeilnehmerInnen müssen stets einen gültigen 3G-Nachweis bei jedem Betreten des Kursortes Bitte tragen Sie bei jedem Betreten des Festivals bis zur Erbringung des Nachweises eine FFP2-Maske und wenden Sie sich unverzüglich an das Sekretariat vor Ort im Campus zur Erbringung Ihres (aktualisierten) Nachweises.

 

Für alle internen und externen TeilnehmerInnen, die nicht auf Selbsttests zurückgreifen können/wollen oder über keinen Nachweis über eine Genesung oder Impfung verfügen, wird eine kostenlose

Testmöglichkeit angeboten:

  • Die kostenlose Allegro Vivo – Teststraße (4x/Woche) befindet sich im Vereinshaus Horn, Robert-Hamerling-Str. 9 und ist an folgenden Tagen zu folgenden Zeiten verfügbar:
    • 8.00-13.00 / Mi. 15.00-19.00 / Fr.: 8.00-13.00
    • 8.00-13.00 (optional, falls der Antigentest am Sonntag nicht mehr gültig ist)

 

 

  • Jede/r KursteilnehmerIn, Begleitpersonen, DozentIn oder MitarbeiterIn darf testen gehen, sofern die Person zumindest den Aufenthaltsort vorübergehend in Österreich ha
  • Registrierung:
  • https://www.testung.at/anmeldung/

 

Ausfüllhilfe für

  • Postleitzahl: 3580
  • Das Zertifikat kann man am Handy speichern oder ausdrucken.

 

Folgende weitere Maßnahmen werden von Allegro Vivo umgesetzt:

  • Am Unterrichtsort müssen in geschlossenen Räumen (Gängen, Sanitärräume, etc.) FFP2-Masken getragen werden, beim Unterricht selbst kann bei Einhaltung eines entsprechenden Mindestabstands von 2 Metern und mit Zustimmung der DozentIn die Maske weggelassen werden
    • FFP2-Maskenpflicht bei Ensemble- und Orchesterproben
    • FFP2-Maskenpflicht bei Konzerten für alle und BesucherInnen: nach Erreichen des zugewiesenen Sitzplatzes wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend
    • Regelmäßiges Lüften der Kursräume zwischen den TeilnehmerInnen
    • Mindestabstand von 2 Metern beim Unterrichten
    • Regelmäßige Reinigung der Klaviertastatur zwischen den TeilnehmerInnen
    • Regelmäßige Desinfektion der Türklinken an den Unterrichtsorten (mind. 3x täglich)
    • Regelmäßige Desinfektion der Sanitäranlagen (mind. 3x täglich)
    • Aufbewahrung der Stundenpläne für allfälliges Contacttracing
    • Aufbewahrung des Sitzplans bei Orchesterprobenfür allfälliges Contacttracing

 

 

Stand: 26. Juli 2021, die Maßnahmen werden laufend an die Vorgaben der Behörden, bzw. an die Notwendigkeiten für den Kursbetrieb angepasst.