29. July 2021

Präventionsmaßnahmen für Meisterkurse

Präventionsmaßnahmen für Meisterkurse

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Covid-Präventionsmaßnahmen Sommerakademie 2021

Präambel

Für den das Festival tragenden Verein Academia Allegro Vivo (ZVR 651043566) hat die Gesundheit aller TeilnehmerInnen, Begleitpersonen, DozentInnen und MitarbeiterInnen der Sommerakademie höchste Priorität. Vorliegendes Maßnahmenpaket wurde der Gemeinde und den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorgelegt und genehmigt um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Wir ersuchen alle Beteiligten um ein über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinausgehendes hohes Maß an Eigenverantwortung, damit die Veranstaltungen von Allegro Vivo entsprechend durchgeführt werden können. Ein grober Verstoß gegen die Präventionsmaßnahmen führt zum Kursausschluss. In diesem Fall können geleistete Gebühren nicht rückerstattet werden.

 

Jugend- und Meisterkurse:

Die Sommerakademie findet in wöchentlichem Rhythmus über einen Zeitraum von 4 Wochen statt.

Perioden:

7.8.-14.8.

14.8.-21.8.

21.8.-28.8.

28.8.-4.9.

Jede Woche hat den gleichen Ablauf, Ankunft ist jeweils Samstag.

3 G-Regelung:

Getestet, geimpft oder genesen: Das Betreten des Shuttlebusses, der Kursorte oder Unterbringungen ist nur gestattet unter Vorlage eines der folgenden Dokumente:

  • Nachweis über Negativtest mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer:
    • Antigentest: 48h Gültigkeit
    • PCR-Test: 72h Gültigkeit
    • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h

(ACHTUNG: wer auf die Möglichkeit der Selbsttests zurückgreifen möchte, dem wird empfohlen, sich diese vor Kursbeginn rechtzeitig in einer Apotheke zu besorgen. Eine Maximalanzahl von 10 Selbsttests pro Monat steht jedem/jeder Versicherten pro Monat zur Verfügung).

 

oder

  • Nachweis einer Corona-Schutzimpfung (Achtung neu!): gilt ab dem ersten Tag der 2. Impfung, d.h. beide Impfungen müssen nachgewiesen werden!

oder

  • Nachweis der Genesung vermittels ärztlicher Bestätigung (Gültigkeit für maximal 180 Tage nach Ablauf der Infektion) bzw. Nachweis über neutralisierende Antikörper (Gültigkeit für maximal 90 Tage ab Testzeitpunkt)

 

Nachweis für TeilnehmerInnen, Begleitpersonen, DozentInnen und MitarbeiterInnen

entweder

  • beim Check-in Shuttlebus / Abholung

oder

  • bei eigener Anreise beim Check-in zur Sommerakademie im Kunsthaus Horn bzw. den Beherbergungen (Campus Horn, Hotel Blie, Bundesschülerheim Horn)

 

Externe TeilnehmerInnen müssen einen gültigen 3G-Nachweis stets beim Betreten des Kursortes erbringen.

 

Laufende Kontrolle und Registrierung bei Zutritt zum Kunsthaus Horn!

Testmöglichkeit:

  • Kostenlose Allegro Vivo – Teststraße (4x/Woche) im Vereinshaus Horn, Robert-Hamerling-Str. 9:
    • 8.00-13.00 / Mi. 14.00-19.00 / Fr.: 8.00-13.00
    • 8.00-13.00 (optional, falls der Antigentest am Sonntag nicht mehr gültig ist)
  • Folgende Vorgangsweise wird von Allegro Vivo empfohlen und erleichtert den Testablauf: Jede/r KursteilnehmerIn, Begleitpersonen, DozentIn oder MitarbeiterIn darf testen gehen, sofern die Person zumindest den Aufenthaltsort vorübergehend in Österreich hat.
  • Registrierung: https://www.testung.at/anmeldung/
  • Ausfüllhilfe für Postleitzahl: 3580
  • Das Zertifikat kann man am Handy speichern oder ausdrucken.

 

Folgende weitere Maßnahmen werden von Allegro Vivo vorgeschrieben:

  • Am Unterrichtsort müssen in geschlossenen Räumen (Gängen, Sanitärräume, etc.) FFP2-Masken getragen werden, beim Unterricht selbst kann bei Einhaltung eines entsprechenden Mindestabstands von 2 Metern und mit Zustimmung der DozentIn die Maske weggelassen werden
  • FFP2-Maskenpflicht bei Ensemble- und Orchesterproben
  • Regelmäßiges Lüften der Kursräume zwischen den TeilnehmerInnen
  • Mindestabstand von 2 Metern beim Unterrichten
  • Regelmäßige Reinigung der Klaviertastatur zwischen den TeilnehmerInnen
  • Regelmäßige Desinfektion der Türklinken an den Unterrichtsorten (mind. 3x täglich)
  • Regelmäßige Desinfektion der Sanitäranlagen (mind. 3x täglich)
  • Aufbewahrung der Stundenpläne für allfälliges Contacttracing
  • Aufbewahrung des Sitzplans bei Orchesterproben für allfälliges Contacttracing
  • FFP2-Maskenpflicht bei Indoor-Konzerten für alle Nicht-Ausführenden (außer am Platz)

 

Stand: 26. Juli 2021, die Maßnahmen werden laufend an die Vorgaben der Behörden, bzw. an die Notwendigkeiten für den Kursbetrieb angepasst.