Bundesschülerheim BSH
Bundesschülerheim Horn
3580 Horn, Wiesengasse 3
Verpflegung
Das Frühstück wird vom BSH in der Zeit von 7:30 bis 9:30 Uhr bereitgestellt.
Kaffee, Tee, Kakao
Orangensaft
Gebäck und Brot
Wurst, Käse
Müsli, Joghurt, Obst
Butter, Marmelade
Selbst mitgebrachte Speisen dürfen ausschließlich im Speisesaal konsumiert werden. Zu diesem Zweck ist der Speisesaal ganztägig geöffnet.
Der Kühlschrank, die Mikrowelle und der Wasserkocher im Speisesaal werden den Studenten zur Verfügung gestellt.
Das Mittagessen wird zwischen 12.00 – 14.00 Uhr angeboten (Menüpreis € 6,–).
Es wird zwei Menüs (mit Fleisch / ohne Fleisch) zur Auswahl geben. Die Studenten können sich bis einen Tag vorher für das Mittagessen anmelden. Bons dafür können beim Frühstück 7.30 bis 10.00 Uhr oder im Sekretariat bei Frau Krottendorfer zwischen 12.00 – 14.00 Uhr während des Mittagessens gekauft werden.
Am Sonntag wird kein Mittagstisch angeboten.
Sonstige Raumnutzung
Studierzimmer, Festsaal 2 UG und Fernsehraum 1 UG
als Aufenthaltsraum und zum Üben (Übezeiten 9.00 – 20.00 Uhr)
Garten und Sportraum
Gartenmöbel werden vom BSH aufgestellt – Raucherplatz
Garten bei Schönwetter bzw. Festsaal 2 UG bei Schlechtwetter, können für Workshops genutzt werden.
Wäsche kann im Haus zu je € 3,– gewaschen bzw. getrocknet werden. Auch ein Bügeleisen steht zur freien Verfügung bereit.
Information an die Studenten / Hausordnung
- Die Studenten werden auf die Mülltrennung hingewiesen
- Fenster beim Verlassen des Zimmers schließen
- Auf die äußeren Fensterbretter darf nichts gestellt werden
- Das Kochen auf den Zimmern und im ganzen Haus ist verboten (Wasserkocher, Gasgeräte etc.)
- Es ist darauf zu Achten, dass elektronische Geräte (Glätteisen, Lockenstab, Föhn…) nach Gebrauch immer vom Strom genommen werden.
- Alkohol und Rauchverbot (Ausnahme: Raucherzone im Garten)
- Holzsessel aus den Zimmern oder dem Speisesaal dürfen nicht ins Freie getragen werden, bitte Gartensessel benützen!
Allgemeines
- Fahrräder dürfen nicht ins Haus gebracht werden, Abstellplatz im Garten und im sog. „Radhof“ links vom Haupteingang, Zugang über den Garten bis 23.00 Uhr möglich
Schließregelung
Die Hauseingangstüre ist zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr versperrt zu halten. In dieser Zeit kann man das Haus jederzeit verlassen, aber ohne Schlüssel nicht mehr betreten. Zwischen 7.00 und 18.00 Uhr ist das Haus geöffnet.
Die Brandschutztüren sind immer geschlossen zu halten, werden aber nicht versperrt.